Eine Feststellanlage ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren). Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden. Bei einem Brand bzw. bei Rauchentwicklung schließen sie selbsttätig. Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Eine neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677 – Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung. Insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung.
Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) entweder selbst zu beschäftigen. Oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Unsere Techniker sind entsprechend zertifiziert und führen alle geforderten Massnahmen normgerecht durch.
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